Auch mit Grundsicherung klappt der Umzug
Ein Umzug ist oft mit viel Aufwand und Kosten verbunden – besonders, wenn man auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Wer Grundsicherung bezieht, steht beim Umzug vor besonderen Herausforderungen. In vielen Fällen jedoch ist eine finanzielle Unterstützung beim Umzug möglich. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt, wie Sie eine Umzugsbeihilfe beantragen und welche Schritte Sie dabei beachten sollten.
Wann ist trotz Grundsicherung ein Umzug möglich?
Bezieht man Grundsicherung, darf ein Umzug nicht einfach ohne Rücksprache mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt erfolgen – zumindest dann nicht, wenn man finanzielle Unterstützung beim Umzug benötigt. In bestimmten Situationen ist ein Wohnungswechsel jedoch nicht nur erlaubt, sondern sogar notwendig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Eine Kündigung durch den Vermieter
- Unzumutbare Wohnverhältnisse (zum Beispiel Schimmel oder bauliche Mängel)
- Familienzuwachs oder eine Trennung
- Eine neue, günstigere Wohnung zur Kostensenkung
In diesen Fällen kann das Amt den Umzug genehmigen und eine Umzugsbeihilfe gewähren. Wichtig ist hier: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und bewilligt werden.
Welche Kosten übernimmt das Amt?
Bei einem Umzug mit Grundsicherung können verschiedene Kosten übernommen werden, vorausgesetzt, der Umzug wurde als notwendig anerkannt. Dazu zählen unter anderem:
- Transportkosten (zum Beispiel durch Umzüge Mansholt)
- Kosten für einen Mietwagen
- Ausgaben für Umzugskartons und Verpackungsmaterial
- Renovierungskosten für die alte oder neue Wohnung
- Kaution oder Genossenschaftsanteile (in Form eines Darlehens)
Die Übernahme dieser Umzugskosten bei einer Grundsicherung muss im Einzelfall beantragt und schriftlich begründet werden. Alles, was nicht vorher genehmigt ist, wird in der Regel auch nicht erstattet.
So beantragen Sie die Umzugsbeihilfe richtig
Damit die finanzielle Unterstützung beim Umzug tatsächlich bewilligt wird, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Der erste Schritt: Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Sozialamt oder Jobcenter und klären Sie, ob ein Umzug im konkreten Fall notwendig ist.
Ist dies der Fall, reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Einen schriftlichen Antrag auf Umzugsbeihilfe
- Ein ärztliches Attest oder eine schriftliche Begründung, warum der Umzug notwendig ist
- Einen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen
- Angebote oder Mietverträge zur neuen Wohnung
Unser Tipp als Umzugsunternehmen: Holen Sie sich frühzeitig mehrere Angebote ein und achten Sie auf transparente Preise. So erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Umzug bewilligt wird.
Auch bei Grundsicherung: Umzug mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite
Auch mit der Grundsicherung muss ein Umzug nicht zur Belastung werden, wenn man gut vorbereitet ist und die richtige Unterstützung bekommt. Als erfahrenes Umzugsunternehmen wissen wir, worauf es bei der Antragstellung ankommt, und unterstützen Sie gern mit einem detaillierten Kostenvoranschlag für das Sozialamt.
Auch bei der Planung und Durchführung Ihres Umzugs stehen wir Ihnen zur Seite. Ob Transport, Packservice oder Einrichtung von Halteverbotszonen – wir kümmern uns um alles, damit Sie entspannt in Ihrem neuen Zuhause ankommen können.
So gelingt der Umzug trotz knappen Budgets
Auch wenn das Budget knapp ist, mit Grundsicherung ist ein guter Umzug möglich – vorausgesetzt, man geht systematisch vor und beantragt rechtzeitig die nötige Umzugsbeihilfe. Wer auf finanzielle Unterstützung beim Umzug angewiesen ist, sollte den Prozess nicht auf die lange Bank schieben, sondern gut vorbereitet in die Gespräche mit dem Amt gehen.
Umzüge Mansholt hilft Ihnen dabei, mit unserer Erfahrung, fairen Preisen und dem nötigen Fingerspitzengefühl für Ihre Situation. Sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie gern auf dem Weg in Ihr neues Zuhause.