Sonderurlaub bei Umzug: Habe ich einen Anspruch?
Sonderurlaub bei Umzug – für viele Beschäftige ist das eine Traumvorstellung. Schließlich geht der Wohnungswechsel viel leichter von der Hand, wenn die gesamte Energie in den Privatumzug gesteckt werden kann und dieser nicht an nur einem Wochenende schnell über die Bühne gebracht werden muss. Immerhin verschlingen Umzüge gerne einmal viel Zeit. So ermöglicht ein Sonderurlaub bei einem Umzug neben dem Kisten schleppen und Möbel aufbauen, was für den eigentlichen Umzugstag bestimmt ist, noch andere Aufgaben in Angriff zu nehmen, die in dem Zusammenhang anfallen. Das Ummelden von Adresse und Auto, das häufig mitten in die Arbeitszeit fällt, ist nur ein Beispiel hierfür. Doch haben Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Ihrem Umzug?
Sonderurlaub für den Umzug
Ein genereller Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für den Umzug besteht – entgegen einem weit verbreiteten Glauben – grundsätzlich nicht. Die Bedingungen für einen bezahlten Sonderulraub sind in Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Demnach gibt es nur dann einen Anspruch, wenn Sie aus persönlichen Gründen unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit von der Arbeit verhindert sind. Mögliche Gründe für eine solche vorübergehende Verhinderung sind die Geburt des eigenen Kindes, die Betreuung eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren oder der Tod von nahen Angehörigen. Ein Sonderurlaub für Ihren Umzug ist auf dieser Gesetzesgrundlage entsprechend nicht möglich, weil ein Umzug nicht die dafür nötigen Bedingungen erfüllt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine Regelung für Sonderurlaub für einen Umzug aus privaten oder dienstlichen Gründen im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag festgehalten ist. Insbesondere, wenn Ihr Unternehmen den Umzug wünscht oder Sie wegen einer Versetzung umziehen, haben Sie die Chance auf eine bezahlte Freistellung – auch wenn dieser Anspruch nicht explizit durch den Arbeitsvertrag abgedeckt ist. Sprechen Sie in jedem Fall rechtzeitig mit Ihren Vorgesetzten, um zu klären, ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie Sonderurlaub für Ihren Umzug bekommen können. Bei größeren Firmen gibt es oft auch Betriebsvereinbarungen die das Recht auf Sonderurlaub für den Umzug regeln. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an den Betriebsrat oder die Personalabteilung Ihres Unternehmens.
In Bezug auf die rechtliche Lage beim Sonderurlaub für den Umzug gibt es auch einige Ausnahmen. So sieht der Tarifvertrag der IG Metall beispielsweise einen bezahlten Urlaubstag vor, der für den Wohnungswechsel genutzt werden kann. Paragraph 29 der Tarifverordnung für den öffentlichen Dienst regelt außerdem, dass Beamte, Beamtenanwärter:innen und Angestellte einen Tag Sonderurlaub für einen Umzug aus dienstlichen Gründen erhalten. Falls Sie in den vergangenen fünf Jahren bereits einmal aus betrieblichen Gründen umgezogen sind, verlängert sich dieser auf drei Tage.
Umzug-Checkliste und weitere Tipps für den entspannten Wohnungswechsel
Ob mit oder ohne Sonderurlaub: eine Umzug-Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick über anfallende Aufgaben in Zusammenhang mit Ihrem Umzug zu behalten und diesen möglichst schnell und entspannt zu bewältigen. Noch einfacher als mit einer Umzug-Checkliste wird es mit einem Umzugsunternehmen wie Umzüge Mansholt. Wir unterstützen Sie, wenn Sie für Ihren Umzug keinen Sonderurlaub einreichen konnten und den Wohnungswechsel in kurzer Zeit bewerkstelligen müssen. Übrigens: Einige Betriebe beteiligen sich in einem solchen Fall sogar an den anfallenden Umzugskosten Ihrer Angestellten.