Hausratsversicherung und Umzug
Die Hausratsversicherung ist bei einem Umzug an den neuen Wohnort anzupassen. Eine Hausratsversicherung wird insofern von einem Umzug tangiert, dass größere Veränderungen an Ihrem Heim dazu führen können, dass die Vertragsbedingungen möglicherweise nicht mehr den nötigen Versicherungsschutz bieten. Damit die Versicherung also auch in Ihrem neuen Zuhause Schäden an Ihrem Hausrat abdeckt, die durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren entstehen, sollten sie stets präzise auf die Werte Ihrer Wohnung zugeschnitten sein.
Ihre Hausratsversicherung vor und nach dem Umzug
Zunächst bleibt Ihre Hausratsversicherung auch beim Umzug bestehen. Daher ist es nicht nötig, diese im Vorfeld zu kündigen. Stattdessen nehmen Sie Ihren Versicherungsschutz einfach in Ihre neue Bleibe mit. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Vertragsbedingungen Ihrer Hausratsversicherung im Falle eines Umzugs an Ihre neue Lebenssituation anzupassen sind. Diese Anpassung betreffen die Größe Ihrer Wohnung, neue Anschaffungen wie hochwertige Möbel, Instrumente oder technische Geräte sowie das Postleitzahlgebiet Ihrer neuen Adresse.
Wir empfehlen Ihnen deswegen, bei Ihrer Hausratsversicherung den Umzug anzumelden. Am besten machen Sie dies bereits, sobald Sie einen Termin für Ihren Umzug haben. Auf diese Weise stellen Sie von Anfang an sicher, dass der Schutz rechtzeitig aktualisiert wird, Ihr Hab und Gut jederzeit umfassend gesichert ist und Sie entspannt in einen neuen Lebensabschnitt starten können. Prüfen Sie Ihre Hausratsversicherung jedoch spätestens nach Ihrem Umzug. Stellen Sie sich dafür die Frage, was sich konkret an Ihrer Wohnsituation geändert hat: Ist das neue Zuhause größer oder kleiner als das alte? Wohin sind Sie gezogen? Haben Sie neue Besitztümer in Ihren Hausrat aufgenommen, die von Ihrer Versicherung noch nicht abgedeckt sind? Ziehen Sie mit jemandem zusammen, ist es außerdem von Bedeutung, ob diese Person ebenfalls über eine Hausratsversicherung verfügt, denn in einem gemeinsamen Haushalt benötigen Sie nur eine Hausratsversicherung. In dieser Situation können Sie eine Versicherung kündigen und die andere gegebenenfalls erweitern.
Die Hausratsversicherung bei Ihrem Umzug?
Die Hausratsversicherung greift während des Umzugs grundsätzlich nicht. Sollte es beispielsweise während des Transports Ihrer Umzugsgüter von A nach B zu Schäden kommen, haften Sie für diese selbst. Eine Möglichkeit Ihren Besitz auch während des eigentlichen Umzugs zu schützen, ist es, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Wenden Sie sich an Umzug Mansholt und wir übernehmen die gesamte Verantwortung: von der sachgerechten Verpackung über die Ladungssicherung bis hin zur Logistik. So brauchen Sie sich keine Gedanken um die Hausratsversicherung bei Ihrem Umzug zu machen und können im Anbetracht möglicher Schäden bei einem Do-it-yourself-Umzug nachhaltig die Umzugskosten senken.