Jobcenter: Umzug für Arbeitssuchende
Das Jobcenter ist beim Umzug die erste Anlaufstelle für Arbeitssuchende, denn bei rechtzeitigem Antrag und nachvollziehbaren Gründen trägt das Jobcenter die Kosten des Umzugs. Grundsätzlich dürfen Sie als Arbeitslosengeld II beziehende Person umziehen, wenn die Kosten für die neue Wohnung vom Jobcenter als angemessen eingestuft werden und Sie fristgemäß Ihre neue Adresse angeben, damit Sie für die Behörde weiterhin erreichbar sind. Informieren Sie das Jobcenter frühzeitig über den bevorstehenden Umzug, das heißt in jedem Fall bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Im Anschluss an Ihre Kontaktaufnahme erfahren Sie vom Jobcenter, wie der Ablauf Ihres Umzugs aussehen wird, ob und welches Jobcenter zukünftig für Sie zuständig sein wird, an wen Sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind.
Jobcenter und Umzug
Das Jobcenter unterstützt Sie bei Ihrem Umzug. Das ist in den meisten Fällen nötig, denn Umzüge sind unweigerlich mit Kosten verbunden, für die Ihr Arbeitslosengeld gegebenenfalls nicht ausreicht. Das Jobcenter bezuschusst Ihren Umzug beispielsweise dann, wenn Sie einen Job gefunden haben, der den Umzug erforderlich macht. Dies kann der Fall sein, wenn die Arbeitsstelle in einer anderen Stadt ist und das Pendeln nicht zumutbar wäre, weil Sie täglich mehrere Stunden unterwegs wären. Weitere mögliche Gründe für die Finanzierung durch das Jobcenter sind Umzüge aufgrund von Mängeln in Ihrer bisherigen Wohnung, Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf, Familienzuwachs sowie Trennung oder Scheidung. Nehmen Sie den Kontakt mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter auf, um Ihren Umzug mit Ihren individuellen Voraussetzungen abzuklären und diesen mit der Hilfe des Amtes durchzuführen.
Wenn das Jobcenter Ihrem Umzug zustimmt, übernimmt es die Ausgaben für die folgenden Faktoren:
- Transport und Logistik
- Wohnungsbeschaffungskosten
- Maklergebühren
- Renovierung der alten Wohnung, insofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist
Jobcenter: Umzug mit Umzugsunternehmen?
Möchten Sie, dass sich das Jobcenter finanziell an Ihrem Umzug beteiligt, benötigt das Amt einige Informationen von Ihnen. Teilen Sie diesem am besten schriftlich sowie inklusive von Belegen mit, warum und wohin Sie umziehen möchten, was die Adresse Ihrer neuen Wohnung ist, wie hoch die Miete sowie die Nebenkosten sind und welche weiteren Kosten im Rahmen des Umzugs anfallen. Geben Sie außerdem Auskunft darüber, ob Sie einen Do-it-yourself-Umzug durchführen oder ob Sie die Unterstützung eines Umzugsunternehmens benötigen. Entscheiden Sie sich für Letzteres, haben Sie dem Jobcenter Kostenvoranschläge für Ihren Umzug mit Umzugsfirma vorzulegen. Hier gilt: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Nachweise im Vorfeld und beantragen Sie daraufhin beim Jobcenter Ihren Umzug. Notwendige Formulare können Sie bei Ihrer zuständigen Ansprechperson erfragen oder auf der Webseite Ihres Jobcenters herunterladen.
Umzug Mansholt erstellt Ihnen auf der Grundlage einer Umzugsbesichtigung bei Ihnen vor Ort ein transparentes und unverbindliches Angebot, das optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser freundliches Team verfügt über fachliche Kompetenz aus mehr als 25 Jahren an Erfahrung mit Umzügen aller Art und packt auch bei Ihrem Umzug zuverlässig und tatkräftig an.