Umzug steuerlich absetzen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für einen Umzug steuerlich absetzen zu können. Je nachdem, aus welchen Gründen der Umzug erfolgt, können Sie die Umzugskosten an verschiedenen Stellen in der Steuererklärung einbringen.
Umzugskosten absetzen: welche Optionen bieten sich an?
Die Umzugskosten können, je nach Umfang, Distanz und Unterstützung bei der Umsetzung, sehr unterschiedlich ausfallen. Dennoch gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, sich zumindest einen Teil der Kosten für den Umzug zurückzuholen. Für einen berufsbedingten Privatumzug können Sie sich die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen. Für den Nachweis eines berufsbedingten Umzugs sollte der Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt werden. Erfolgt der Umzug berufsbedingt, gibt es außerdem die Option, die Kosten ganz oder teilweise durch den Arbeitgeber tragen zu lassen. Dieser kann Ihre Umzugskosten unter den Betriebsausgaben führen und die steuerlich absetzbaren Umzugskosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. In diesem Fall fällt die steuerliche Erleichterung weg, allerdings fallen die Kosten in der Regel noch einmal deutlich geringer aus, selbst wenn nur ein Teil der Kosten getragen wird.
Entscheiden Sie sich, die Umzugskosten in der Steuererklärung anzugeben, ist zwischen allgemeinen Kosten und sonstigen Kosten zu unterscheiden. Zu allgemeinen Kosten zählen:
- Reisekosten zur Vorbereitung des Umzugs
- Umzug selbst (Packen, Transport, gegebenenfalls Umzugsunternehmen)
- doppelte Mietzahlungen
- Makler-, Besichtigungskosten
- etwaige Transportschäden und Reparatur
- Nachhilfekosten für Kinder, zum Beispiel beim Umzug in ein anderes Bundesland
Sonstige Kosten umfassen:
- Annoncen für die Wohnungssuche
- Verpflegung von Umzugshelfern
- Arbeiten an der alten Wohnung im Rahmen des Auszugs
- Einbau von Lampen, Küche oder anderen Geräten
- Ummeldegebühren am neuen Wohnort
- und vieles mehr
Wichtig ist es, dass sowohl für allgemeine als auch für sonstige Kosten die Belege vollständig vorliegen und angegeben werden.
Umzug steuerlich absetzen mit Umzugspauschale
Möchten Sie Ihren Umzug steuerlich absetzen, haben aber nicht mehr alle Quittungen, keine Lust auf viel Bürokratie oder die Kosten waren relativ gering, kann auch die Umzugspauschale angegeben werden. In diesem Fall benötigen Sie keine Einzelauflistung oder Nachweise. Die Umzugspauschale steigt etwa im jährlichen Rhythmus und kann weitere Personen sowie Ehe- oder Lebenspartner:innen mit einschließen. Sie umfasst für Einzelpersonen aktuell circa 900 Euro und erhöht sich um 50 Prozent, wenn innerhalb von fünf Jahren ein zweites Mal berufsbedingt umgezogen wird. Voraussetzung ist, dass dabei jedes Mal ein eigener Hausstand bestand.
Bei einem Umzug aus rein privaten Gründen können die Kosten für ein Umzugsunternehmen sowie die diversen Posten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden, und zwar bis zu 20 Prozent oder einem Wert von maximal 4.000 Euro.
Welche Umzugskosten lassen sich nicht steuerlich absetzen?
Gewisse Umzugskosten sind von der Absetzung in der Steuererklärung ausgeschlossen. Dabei handelt es sich etwa um die Anschaffung neuer Möbel, die Möbeleinlagerung und Renovierungskosten in der neuen Wohnung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten, die mit dem Verkauf oder Kauf von Wohneigentum in Zusammenhang stehen. Eine Umzugskostenpauschale fällt in diesem Fall weg.
Hinweis: Die dargestellten Angaben sind ohne Gewähr. Wir führen keine steuerliche Beratung durch.