Strom kündigen bei einem Umzug
Den Strom zu kündigen ist bei einem Umzug oftmals der richtige Weg, um doppelte Stromkosten zu vermeiden: Wird der bestehende Vertrag nämlich nicht gekündigt, kann es sein, dass Sie für den Anschluss in der alten Wohnung weiter zahlen. Hierbei gilt der Grundsatz, dass ein Stromvertrag nicht automatisch endet. Aus diesem Grund steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung, dass es Ihnen beim Umzug ermöglicht, den Strom zu kündigen. Eine andere Option ist es, den Vertrag an der neuen Anschrift fortzusetzen. Wir verraten Ihnen wie Sie dabei am besten vorgehen und was es zu beachten gilt.
Strom kündigen bei einem Umzug: Was gibt es zu beachten?
Um den Strom zu kündigen gilt es bei einem Umzug zunächst einige Fristen zu beachten. Praktisch ist es natürlich, wenn das Ende einer Vertragsbindung mit Ihrem Auszug zusammenfällt oder wenn Sie einen Vertrag ohne Bindung beziehungsweise mit einer kurzen Kündigungsfrist haben. In diesem Fall können Sie vor Ihrem Umzug den Strom ganz regulär kündigen. Ihr Anbieter muss Ihnen dann innerhalb von einer Woche die Kündigung bestätigen.
Ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, können Sie seit Juli 2021 von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um den Strom rechtzeitig vor dem Umzug zu kündigen. Reichen Sie diese außerordentliche Kündigung mindestens sechs Wochen vor dem Auszug, also dem angestrebten Vertragsende, ein. Dabei ist es wichtig, sich an die Textform zu halten. Zulässig sind hierbei sowohl E-Mail und Fax als auch ein klassischer Brief per Postweg. Nennen Sie als Grund für die Sonderkündigung Ihren Umzug und geben Sie außerdem Ihre neue Anschrift sowie die Nummer des Stromzählers in der neuen Wohnung an. Wenn Ihr Anbieter Sie an Ihrem neuen Wohnort weiterhin beliefern möchte, muss er Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung ein neues Angebot zu den gleichen Konditionen wie an Ihrem bisherigen Zuhause machen. Erhalten Sie kein Angebot, gilt die Kündigung als wirksam. Dies wird in der Regel zusätzlich schriftlich bestätigt. Kümmern Sie sich daraufhin am besten schnell um einen neuen Stromvertrag an Ihrer neuen Adresse.
Möglicherweise möchten Sie trotz Umzug Ihren Strom nicht kündigen, sondern in Ihrer neuen Bleibe von Ihrem alten Anbieter beliefert werden. Setzen Sie sich auch zu diesem Zweck mindestens sechs Wochen vor dem Umzug mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung, um ihm Ihre neue Adresse ebenso wie die neue Zählernummer mitzuteilen. Bestätigt der Stromanbieter daraufhin die Stromversorgung an der neuen Anschrift, sodass Sie bei Ihrem Auszug nur noch den Zählerstand bis zu diesem Zeitpunkt auslesen und übermitteln brauchen. Lehnt das Unternehmen dagegen ab, bietet es Ihnen üblicherweise eine Beendigung des Vertrages an und Sie sollten sich frühzeitig vor dem Einzug in die neue Wohnung um einen Stromvertrag kümmern.
Umzug – Strom kündigen und was sonst noch wichtig ist
Den Strom zu kündigen, ist bei einem Umzug manchmal obligatorisch, weil der Stromlieferant dies so vorsieht. Ob das auch bei Ihnen der Fall ist, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versorgers nachlesen. Grundsätzlich gilt, dass ein neuer Anbieter innerhalb von zwei Wochen alles geregelt haben sollte, damit Ihre Stromversorgung im neuen Zuhause für Sie gesichert ist. Wir raten trotzdem zu etwas mehr Vorlaufzeit und empfehlen Ihnen daher drei bis vier Wochen vor dem Umzug einen neuen Stromversorger zu beauftragen.
Sie haben weitere Fragen in Bezug auf die organisatorischen Aufgaben bei einem Privatumzug oder möchten den ganzen Prozess am liebsten von Profis erledigen lassen? Wenden Sie sich an das freundliche Team unseres Umzugsunternehmens. Umzüge Mansholt unterstützt bei allen Dingen rund um den Umzug – und Sie können sich beruhigt zurücklehnen.