Umzug mit Behinderung
Ein Umzug ist für Menschen mit Behinderung mit besonderen Herausforderungen verbunden. Zum einen geht es darum, eine geeignete Wohnung zu finden, die sowohl barrierefrei als auch bezahlbar ist. Schon dabei handelt es sich um ein Unterfangen, das auf dem aktuellen Wohnungsmarkt nicht immer ganz einfach zu realisieren ist. Doch auch der anschließende Umzug birgt für Menschen mit Behinderung einige zusätzliche Hürden: Ein Großteil der dafür anfallenden Arbeit kann nur mit tatkräftigen Umzugshelfern bewältigt werden – unter Umständen das Packen der Umzugskartons, der Ab- und Aufbau der Möbel sowie die Ladungssicherung und der Transport. Wir geben Ihnen daher wertvolle Tipps, wie Sie Ihren Umzug auch mit Behinderung so komfortabel und angenehm wie möglich gestalten.
Umzug mit Behinderung: mit unseren Tipps wird’s leichter
Steht ein Umzug an, haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf finanzielle Unterstützung. So stellt beispielsweise der Umzug in eine barrierefreie Wohnung eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes dar, wenn vorhandene Barrieren in einer Wohnung nicht mithilfe von Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen ausgeglichen werden können. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit eines Kostenzuschusses beziehungsweise der vollständigen Kostenübernahme, für die je nach Umzugsgrund verschiedene Kostenträger verantwortlich sind. Bei Menschen mit Pflegegrad kann das die Pflegekasse sein. Wenn kein Pflegegrad vorliegt, kommen dafür überörtliche Sozialhilfeträger wie das Sozialamt, das Jobcenter, Hauptfürsorgestellen sowie die Unfall-, Kranken- oder Rentenversicherung infrage. Welche der zuständigen Stellen die nötige Unterstützung für Ihren Umzug mit Behinderung leistet, ist individuell für Ihren Einzelfall zu prüfen.
Damit Sie sich bei Ihrem Umzug auf diese Unterstützung vertrauen können, ist die rechtzeitige Planung noch wichtiger als bei anderen Umzügen. Entscheidend ist es vor allem, den Antrag auf Kostenerstattung oder -zuschuss frühzeitig vor dem anvisierten Umzugstermin zu stellen. Erkundigen Sie sich deshalb am besten schon vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages beim zuständigen Leistungsträger oder bei einer Sozialberatungsstelle, welche Details zu beachten sind und welche Kosten bei Ihrem Umzug mit Behinderung erstattet werden.
Neben finanziellen Hilfen erfordert ein Umzug auch bei den eigentlich für den Wohnungswechsel anfallenden Aufgaben aktive Unterstützung. Unsere Empfehlung lautet, hierbei auf ein professionelles Umzugsunternehmen zu setzen. Um geeignete Transportmöglichkeiten oder Betreuung am Umzugstag kümmern sich Hilfsdienste wie das Rote Kreuz oder die Johanniter. Auch hier gilt es natürlich, zeitnah die entsprechenden Termine auszumachen. Um selbst einen Überblick zu behalten, raten wir Ihnen dazu, praktische Checklisten für den Privatumzug anzulegen, auf denen Sie alle Aufgaben jeweils mit der dazugehörigen Frist beziehungsweise dem Zeitrahmen notieren.
Umzug mit Behinderung – Umzüge Mansholt ist für Sie da
Sie sehen, dass sich ein Umzug mit Behinderung kaum als Do-it-yourself-Umzug bewerkstelligen lässt. Viel angenehmer ist es für Sie, wenn Sie sich voll und ganz auf Ihre Umzugshelfer:innen und Co. verlassen können und einen Full-Service-Umzug unseres Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen. Unser Team schaut auf langjährige Erfahrungen mit Umzügen aller Art zurück und ist auch dem Umzug von Menschen mit Behinderung bestens gewachsen. Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da, unterstützen Sie bei Planung, Organisation und Ausführung und geben Ihnen darüber hinaus gerne auch Hilfestellung, wenn es um Antragstellungen bei Behörden geht.